Was ist die Rechtsweggarantie?
Rechtsweggarantie wird der Regelungsinhalt von Art. 19 Abs. 4 GG genannt:
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
In welchen Fällen gilt das Recht auf effektiven Rechtsschutz?
Es handelt sich dabei um einen Anspruch gegen staatliche Handlungen, nicht um einen allgemeinen „Justizgewährleistungsanspruch“. Wenn also der Staat durch seine Behörden in die Rechte des Bürgers eingreift, muss sich dieser nicht damit abfinden, sondern kann die Gerichte anrufen.
Die betrifft in erster Linie die allgemeine und spezielle Verwaltungsgerichtsbarkeit, also den Weg zu den Verwaltungsgerichten, zu den Sozialgerichten und den Finanzgerichten. Aber auch Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren können vor den Strafgerichten angefochten werden, ebenso bestimmten zivilrechtliche Maßnahmen.
Gibt es auch ein Recht auf eine zweite Instanz?
Bietet das einfach Recht ein Rechtsmittel an, so ist dieses allerdings durch das Recht auf den gesetzlichen Richter geschützt.
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden – Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) - Experteninformationen zu diesem Grundrecht finden Sie unter:
Ihr Anwalt für eine Verfassungsbeschwerde – Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) - anwalt.de: Die Rechtsweggarantie in der Verfassungsbeschwerde