Was schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
- die Privat- und Intimsphäre
- das Recht am eigenen Bild
- der Schutz der persönlichen Ehre
- das Recht am eigenen Wort
- die familiäre und persönliche Entwicklung
- das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Welche Sphären des allgemeinen Persönlichkeitsrechts werden unterschieden?
Man teilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemeinhin in folgende Bereiche auf:
- Intimsphäre
- Privatsphäre
- Sozialsphäre
Je tiefer der Eingriff geht, desto schwerer ist er zu rechtfertigen. Dies ist bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und staatlichen Entscheidungen immer abzuwägen. Ein Eingriff in die Sozialsphäre ist praktisch immer zulässig, ein Eingriff in die Intimsphäre dagegen nie.
Wann verletzt die staatliche Überwachung oder Datenerhebung das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
Die Frage, ob ein Eingriff in das APR verhältnismäßig und damit gerechtfertigt ist, muss anhand aller Umstände beantwortet werden. Hierzu gehören die Persönlichkeitsrelevanz der Daten, der dafür bestehende Anlass, die Verknüpfung der Daten, die heimliche oder offene Erhebung, der Rechtsschutz und die Dauer der Aufbewahrung. Auch die Frage, ob nur spezifische, möglicherweise verdächtige Personen oder viele Bürger überwacht werden, ist hier relevant.
Gibt es auch ein Recht auf Strafverfolgung des Täters, wenn man Opfer eines Verbrechens ist?
Neben dem prinzipiellen Bestehen des Anspruchs darauf muss aber auch noch beachtet werden, dass zudem belegt werden muss, dass die Staatsanwaltschaft diesen Anspruch verletzt hat, indem sie trotz eindeutiger Ermittlungsergebnisse keine Anklage erhoben hat. Dies verlangt exakter Darlegungen.
Mehr Informationen:
- Urteile zu diesem Grundrecht finden Sie unter:
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden – Persönlichkeitsrechte (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) - Experteninformationen zu diesem Grundrecht finden Sie unter:
Ihr Anwalt für eine Verfassungsbeschwerde – Persönlichkeitsrechte (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) - anwalt.de: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Verfassungsbeschwerde
- anwalt.de: Das Bundesverfassungsgericht zum Anspruch auf Strafverfolgung