Was gehört zur Wissenschaft?
Die „echte“ Wissenschaft im Sinne dieses Grundrechts beginnt erst im Bereich der Hochschulen, Gymnasien oder allgemein bildende Schulen gehören noch nicht zur Wissenschaft.
Welche Schranken gelten für die Kunstfreiheit?
Die Kunstfreiheit hat grundsätzlich keine ausdrücklichen Schranken. Begrenzt wird sie lediglich durch die Rechte anderer.
Welche Handlungen schützt die Kunstfreiheit?
Die Kunstfreiheit schützt
- die Vorbereitung und Schaffung des Kunstwerks,
- die Zugänglichmachung des Werks durch Ausstellung oder Aufführung,
- die vervielfältigende Produktion des Werks (z.B. durch Druck oder Herausgabe von CDs),
- die Werbung für das Kunstwerk.
Nicht geschützt sind dagegen die Auseinandersetzung mit dem Kunstwerk in Form von Kunstkritik oder Kunstkonsum.
Was besagt der offene Kunstbegriff?
Der offene Kunstbegriff stellt nicht auf formelle oder materielle Gesichtspunkte ab, sondern beinhaltet jede künstlerische Äußerung, deren Bedeutungsgehalt einer stetigen Interpretation entnommen werden muss, die eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem Werk notwendig macht.
Was besagt der materielle Kunstbegriff?
Der materielle Kunstbegriff stellt darauf an, dass der Künstler seine Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse zur Grundlage der künstlerischen Betätigung gemacht hat und diese nach außen darstellen will.
Was besagt der formelle Kunstbegriff?
Wo steht die Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz?
Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes sagt dazu:
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Damit wird also die Wissenschaft in all ihren Facetten geschützt, einschließlich der Gewinnung neuer Erkenntnisse (Forschung) und der Vermittlung von Wissen an andere (Lehre). Wissenschaft ist die ernsthafte und planmäßige Erforschung der Wahrheit.
Wo steht die Kunstfreiheit im Grundgesetz?
Die Kunst ist in Art. 5 Abs. 3 GG genannt:
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Auf die Kunstfreiheit kann sich dabei jeder berufen, man muss nicht als Künstler anerkannt sein oder seinen Lebensunterhalt aus der Kunst bestreiten. Der Kunstbegriff ist grundsätzlich offen: Praktisch jede Form der Darstellung, die vom Betrachter interpretiert werden kann, ist Kunst.
Mehr Informationen:
- Urteile zu diesem Grundrecht finden Sie unter:
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden – Kunst- und Wissenschaftsfreiheit - Experteninformationen zu diesem Grundrecht finden Sie unter:
Ihr Anwalt für eine Verfassungsbeschwerde – Kunst- und Wissenschaftsfreiheit - anwalt.de: Die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit in der Verfassungsbeschwerde