Wo steht das Petitionsrecht im Grundgesetz?
Art. 17 führt dazu aus:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Petitionen an den Bundestag können mittlerweile auch online eingereicht werden.
Was gilt alles als Petition?
Petitionen im engeren Sinne sind lediglich Bitten an die Volksvertretung, also an den Bundestag oder den Landtag. Das Petitionsrecht des Grundgesetzes versteht den Begriff jedoch viel weiter und umfasst auch Beschwerden, Strafanzeigen und Anfragen.
Sind Online-Petitionen auch Petitionen?
Das kommt darauf an.
Soweit die offizielle Petitionsplattform des Bundestags (https://epetitionen.bundestag.de/) verwendet wird, handelt es sich um eine formelle Petition. Hier können sich besondere Rechte ergeben, so erhält der Initiator bspw. ab 50.000 Unterschriften sogar Rederecht im zuständigen Ausschuss.
Bei vielen anderen Petitionsplattformen, bei denen man sich durch Ausfüllen eines Formulars der Petition anschließen kann. handelt es sich wohl erst dann um eine Petition, wenn diese auch dem Adressaten übermittelt wird. Insoweit überlässt man es also dieser Plattform, ob aus der bloßen Erklärung, man wolle ein Thema unterstützen, auch eine Petition im Sinne des Grundgesetzes wird.
Welche Rechte hat man bzgl. der Behandlung der Petition?
Habe ich ein Recht auf Auskünfte, um meine Petition möglichst wirkungsvoll gestalten zu können?
Im Ergebnis wohl nicht. Das Petitionsrecht umfasst nur eine Äußerungs-, aber kein Ermittlungsrecht. Allerdings können sich Ansprüche auf Auskünfte bspw. aus dem Recht auf Akteneinsicht oder aus Informationsfreiheitsgesetzen ergeben.
Mehr Informationen:
- Urteile zu diesem Grundrecht finden Sie unter:
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden – Petitionsrecht (Art. 17 GG) - Experteninformationen zu diesem Grundrecht finden Sie unter:
Ihr Anwalt für eine Verfassungsbeschwerde – Petitionsrecht (Art. 17 GG) - anwalt.de: Das Petitionsrecht in der Verfassungsbeschwerde