Da überrascht es oft, dass anscheinend für das Weihnachtsfest vorübergehende Lockerungen geplant sind. Momentan heißt, man dürfe sich zwischen 23.12. und 01.01. in Gruppen von immerhin zehn Erwachsenen aus mehreren Haushalten treffen. Warum jetzt das? Beachtet das Virus kalendarische Gegebenheiten und religiöse Feste?
Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig sein
Die Lösung liegt im Verfassungsrecht, genauer gesagt in der Verhältnismäßigkeit.
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