Der Ansatz ist, dass die speziellen Rechte von Kindern, gerade in gerichtlichen Verfahren, in denen es um sie selbst geht (z.B. Sorgerecht), geschützt werden sollen. Zudem sollen die besonderen Bedürfnisse der Kinder verfassungsrechtlich berücksichtigt werden.
Dagegen wird zum einen eingewandt, dass Kindern natürlich die gleichen Grundrechte zustehen wie allen anderen Menschen. Gerade im Familienrecht sind ihre Rechte außerdem durch die einfachen Gesetze weitgehend geschützt. Besonders kritisch wurde zudem gesehen, dass die Kinderrechte auch gegen die Rechte der Eltern stehen können. In solchen Konflikten wäre dann quasi automatisch der Staat berufen, die Kinder gegen ihre Eltern zu „schützen“. Damit drohte, dass die Eingriffsrechte des Jugendamts und anderer Behörden ausgebaut werden.
Nun soll wohl der folgende Absatz in Artikel 6 des Grundgesetzes integriert werden:
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