Das kommt ganz darauf an, in welchem Rechtsgebiet man sich befindet und inwieweit dieses Rechtsgebiet durch EU-Rechtsnormen geregelt wird. Das Bundesverfassungsgericht ist mittlerweile sogar der Meinung, dass in einem vollständig EU-rechtlich geregelten Rechtsgebiet die Grundrechte des Grundgesetzes komplett durch die Grundrechtecharta verdrängt werden.