Welche Schranken gelten für die Kunstfreiheit?
Die Kunstfreiheit hat grundsätzlich keine ausdrücklichen Schranken. Begrenzt wird sie lediglich durch die Rechte anderer.
Die Kunstfreiheit hat grundsätzlich keine ausdrücklichen Schranken. Begrenzt wird sie lediglich durch die Rechte anderer.
Die Kunstfreiheit schützt die Vorbereitung und Schaffung des Kunstwerks, die Zugänglichmachung des Werks durch Ausstellung oder Aufführung, die vervielfältigende Produktion des Werks (z.B. durch Druck oder Herausgabe von CDs), die Werbung für das Kunstwerk. Nicht geschützt sind dagegen die Auseinandersetzung mit dem Kunstwerk in Form von Kunstkritik oder Kunstkonsum.
Der offene Kunstbegriff stellt nicht auf formelle oder materielle Gesichtspunkte ab, sondern beinhaltet jede künstlerische Äußerung, deren Bedeutungsgehalt einer stetigen Interpretation entnommen werden muss, die eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem Werk notwendig macht.
Der materielle Kunstbegriff stellt darauf an, dass der Künstler seine Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse zur Grundlage der künstlerischen Betätigung gemacht hat und diese nach außen darstellen will.
Der formelle Kunstbegriff definiert Kunst danach, ob das Kunstwerk einer bestimmten, als Kunst anerkannten Form unterfällt. Derartige Formen sind z.B. gemalte Bilder, Skulpturen und Bildhauerei, schriftstellerische Werke, Schauspiel, Parodie.
Die Kunst ist in Art. 5 Abs. 3 GG genannt: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Auf die Kunstfreiheit kann sich dabei jeder berufen, man muss nicht als Künstler anerkannt sein oder seinen Lebensunterhalt aus der Kunst bestreiten. Der Kunstbegriff ist grundsätzlich offen: Praktisch jede Form der Darstellung, die vom Betrachter interpretiert werden … Wo steht die Kunstfreiheit im Grundgesetz? weiterlesen
Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes sagt dazu: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Damit wird also die Wissenschaft in all ihren Facetten geschützt, einschließlich der Gewinnung neuer Erkenntnisse (Forschung) und der Vermittlung von Wissen an andere (Lehre). Wissenschaft ist die ernsthafte … Wo steht die Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz? weiterlesen