In der Diskussion um eine CO2-Steuer und angeblich allgemein zu günstiges Reisen wird neuerdings eine Aussage sehr häufig bemüht: Es gebe kein Grundrecht auf preiswerte Flüge und auf billiges Benzin. Dieses Mantra wird von ökologisch beseelten Politikern bis in die Niederungen der Kommentatoren des staatlichen Fernsehens hinein immer wieder verbreitet.
Aber ist es tatsächlich so, dass das Grundgesetz Autofahrern und Flugpassagieren gar keinen Trost anzubieten vermag? Beginnen wir, weil es einfacher ist, mit den Teilen dieser Aussage, die richtig sind.
Kein spezifisches Grundrecht
Zunächst ist es so, dass es in einem freiheitlichen Grundrechtsverständnis, wie es auch der deutschen Verfassungstradition zugrunde liegt, überhaupt kein „Recht auf irgendetwas“ gibt. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie sind Ausprägungen des Rechts, in Ruhe gelassen zu werden. Leistungsrechte gibt es im Grundgesetz nur sehr selten, bspw. gibt es aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ein Recht auf existenzsichernde Sozialleistungen. Ein Recht auf Flugtickets oder auf eine Tankfüllung mit Kraftstoff gibt es dagegen nicht.
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